DATENSCHUTZPOLITIK

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. In unserem Datenschutzfeld finden Sie detaillierte Informationen darüber, wie wir Ihre Daten sammeln, verwenden und sicher aufbewahren, um Ihre Privatsphäre zu gewährleisten.

Datenschutzerklärung

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Diese Datenschutzerklärung informiert Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen erfassen, wie wir sie verwenden und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre Daten haben.

1. Erfassung und Verwendung von Daten: Wir erfassen und speichern nur die Informationen, die Sie uns freiwillig zur Verfügung stellen, beispielsweise bei der Kontaktaufnahme oder Registrierung auf unserer Webseite. Diese Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfragen, Aufträge oder zur Bereitstellung der gewünschten Dienstleistungen verwendet.

2. Weitergabe von Daten an Dritte: Wir geben Ihre persönlichen Daten nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der von Ihnen angeforderten Dienstleistung oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen erforderlich.

3. Datensicherheit: Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Ihre Daten werden auf sicheren Servern gespeichert und vertraulich behandelt.

4. Cookies und Analysetools: Unsere Webseite kann Cookies verwenden, um bestimmte Informationen über Ihren Besuch zu erfassen und die Benutzererfahrung zu verbessern. Diese Daten werden anonymisiert und dienen ausschließlich statistischen Auswertungen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Cookies in Ihren Browsereinstellungen zu deaktivieren.

5. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, Auskunft über die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und gegebenenfalls deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung zu verlangen. Bei Fragen oder Anliegen zum Datenschutz können Sie uns jederzeit kontaktieren.

6. Bitte beachten Sie, dass Datenschutzbestimmungen sich ändern können. Überprüfen Sie daher regelmäßig unsere Datenschutzerklärung, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Stand: [23.06.2023]

Bei weiteren Fragen oder Bedenken zum Datenschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (Stand 04/2024)

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäfts zwischen LSM Eventtechnik (nachfolgend LSM genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt). Sie gelten auch dann, wenn der Kunde abweichende Regelungen verwendet. Abweichungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch LSM.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

  • Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch LSM und den Kunden zustande.

 

  • Angaben hinsichtlich technischer Spezifikationen sind nur dann verbindlich, wenn dies von LSM schriftlich bestätigt wird.

 

§ 3 Zahlung und Vergütung

 

  • Das Entgelt für gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu entrichten, sofern auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist.

 

  • Bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 7 Tagen erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB. Für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Geldeingang bei LSM maßgebend.

 

  • Unsere Forderungen werden insgesamt, auch bei Stundung, sofort fällig, sobald der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Auftraggeber die Zahlungen einstellt, überschuldet ist oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Masse abgewiesen wird. In den genannten Fällen sind wir berechtigt, Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.

 

  • Wird der Rückgabetermin von Mietgegenständen ohne Angabe von Gründen nicht eingehalten, wird pro Tag der übliche Mietbetrag berechnet.

 

§ 4 Lieferung und Leistung

 

  • Angaben von Lieferfristen oder Zeitangaben für die Erbringung von Leistungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Frist unsere Geschäftsräume oder das Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist.

 

  • Bei Lieferungs- oder Leistungsverzug, der durch LSM zu vertreten ist, steht dem Kunden das Recht zu, schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen und bei deren Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

 

  • Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoffmangel oder jede andere Art der Behinderung der Lieferung befreit LSM für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Ist ein Ende der Behinderung nicht absehbar, ist LSM berechtigt, nach Unterrichtung des Kunden die Lieferung oder Leistung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Recht auf Schadensersatz oder Nachlieferung zusteht.

 

  • Der Versand von Waren erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart ist – zu Lasten des Kunden. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

 

  • Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (bei Scheck- oder Wechselzahlung bis zu deren endgültiger Einlösung) Eigentum von LSM.

 

  • Vor vollständiger Zahlung ist dem Kunden die Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Bis zur vollständigen Bezahlung setzt sich unser Eigentumsvorbehalt am Verkaufserlös fort. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.

 

  • Die gelieferten Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Im Falle der Pfändung durch Dritte hat der Kunde uns hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Der Pfändung steht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gleich.

 

§ 6 Garantie und Gewährleistung

 

  • Die gelieferte Ware ist vom Kunden nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften und Mengenabweichungen zu untersuchen. Mängelrügen für offensichtliche Mängel sind LSM binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen.

 

  • LSM hat bei berechtigten Mängelrügen die Wahl, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen von Nachbesserungsversuchen hat der Kunde das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen oder den Kauf-/Mietpreis zu mindern.

 

  • Bei unsachgemäß vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden erlischt die Gewährleistung.

 

  • Die Gewährleistungsfrist für neue Waren entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Für gebrauchte Geräte oder Geräteteile gilt eine Frist von drei Monaten als vereinbart.

 

  • Schadensersatzansprüche des Kunden hinsichtlich Folgeschäden, insbesondere Datenverlusten, sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LSM beruhen.

 

  • Bei Entfernung der auf der Ware angebrachten Klebeetiketten mit der internen Seriennummer erlischt jeder Garantieanspruch.

 

§ 7 Dienstleistungsbereich

 

  • LSM stellt dem Kunden auf Wunsch für die Bedienung der technischen Anlagen Personal zur Verfügung, das die Anlagen insbesondere bezüglich Art und Lautstärke der Musik nach Anweisung des Kunden bedient. Es obliegt dem Kunden, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der §§ 9 und 10 des Landesemissionsschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen, Sorge zu tragen. Andere Absprachen können zusätzlich vereinbart werden.

 

  • Der Kunde kommt für GEMA-Vergütungen, die durch das Abspielen von Tonträgern entstehen können, auf. Dies gilt auch für eingesetzte vervielfältigte Tonträger, die ggf. eine erhöhte Vergütung nach sich ziehen.

 

  • Eventuell erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände stehen, sind vom Kunden verpflichtend auf seine Kosten einzuholen. Diese sind LSM auf Verlangen vorzuzeigen, sofern LSM die Montage der Mietgegenstände übernimmt. LSM haftet grundsätzlich nicht für die Genehmigungsfreiheit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.

 

  • Der Kunde haftet für Schäden, die durch Dritte an den technischen Geräten entstehen. Der Kunde ist jedoch nicht für solche Schäden haftbar, die durch das Verschulden von LSM entstehen. Ein eventueller Schaden ist sofort LSM zu melden.

 

  • Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Veranstaltungsort rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu gewährleisten. Andernfalls kann LSM den pünktlichen Beginn der Veranstaltung nicht garantieren und haftet dem Kunden nicht für eintretende Verzögerungen.

 

  • Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass vom Beginn des Aufbaus der technischen Anlagen bis zum Veranstaltungsbeginn diese beaufsichtigt sind und Manipulationen nicht vorgenommen werden können. Eventuell anfallende Kosten für Wachpersonal übernimmt der Kunde.

 

  • Sollten durch etwaige Störungen oder durch den Ausfall der Geräte Schäden entstehen, so übernimmt LSM ausdrücklich keine Haftung.

 

  • LSM benötigt zur Durchführung einer Veranstaltung einen entsprechenden VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker) gerechten Stromanschluss. Sollte der notwendige Anschluss nicht an der Veranstaltungsstätte vorhanden sein, so muss dieser von Fachpersonal installiert werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der notwendige Anschluss zur Verfügung steht und übernimmt hierfür ggf. anfallende Kosten. Für Schäden an den technischen Geräten infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen.

 

  • Der Kunde ist verpflichtet, bei der Miete von Gegenständen alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Gegenstände anzuzeigen. Beschädigungen, welche bei Weitergebrauch Reparaturen erfordern, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für erhebliche Wertminderungen der Geräte, die durch den Kunden innerhalb des Vermietzeitraums entstanden sind. Bei Verlust des Mietgegenstandes wird der Neupreis des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt.

 

  • Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen technischer Bestimmungen aufgebaut, bedient und abgebaut werden. Werden Mietgegenstände ohne Personal von LSM angemietet, so hat der Kunde Sorge zu tragen, dass die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) gewährleistet wird.

 

  • Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Die Gegenstände sind vollständig, geordnet und in einem sauberen und einwandfreien Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens zum letzten vereinbarten Tag der Mietzeit, ins Lager von LSM zurückzugeben. Eventuelle Nacharbeiten durch LSM können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

 

 

  • Bei schriftlicher Stornierung eines schriftlich bestätigten Auftrags durch den Kunden wird eine wie folgt gestaffelte Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt:
  1. bis zu 6 Wochen vor der Veranstaltung – 25 %,
  2. bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung – 50 %,
  3. bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung – 70 %,
  4. bis zu 1 Woche vor der Veranstaltung – 100 %.

Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei LSM maßgeblich.

 

  • Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für die vereinbarten Zusatzleistungen. Ein wichtiger Grund liegt zugunsten von LSM vor, wenn
  1. sich die wirtschaftlichen Verhältnisse auf Seiten des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z.B. wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird oder wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen;
  2. der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des Mietzinses für zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu entrichtenden Mietzinses in Verzug gerät;
  3. der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht.

 

  • Im Falle vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Verhaltens ist LSM berechtigt, den Mietpreis der Mietgegenstände für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

 

§ 8 Sonstiges

 

  • Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.

 

  • Der Vertrag und diese Bedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.

 

  • Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von LSM. Für die gesamten Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von LSM, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.